AGB / Hausordnung

Allgemeine Geschäftbedingungen

Buchungen und Reservierungen sind verbindlich mit dem Zusenden der Buchungsbestätigung. Bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin können Sie kostenfrei stornieren, bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet. Ab diesem Zeitpunkt berechnen wir Stornogebühren von 25% der vereinbarten Leistung. Erfolgt die Stornierung innerhalb 48 Stunden vor dem Termin, berechnen wir 50% der vereinbarten Leistung.

Hausordnung

Das Archäologische Freilichtmuseum Oerlinghausen (Kurzform AFM Oerlinghausen) ist ein archäologisches Freilichtmuseum in Oerlinghausen im nordrhein-westfälischen Landkreis Lippe in Deutschland.

Das Museum wurde 1936 von Hans Reinerth an dem zwischen der Senne und dem Teutoburger Wald liegenden bewaldeten Barkhauser Berg als "Germanengehöft" gegründet. Es wird von einem Verein betrieben, der von der Stadt Oerlinghausen und dem Landesverband Lippe unterstützt wird.


  1. Die Sammlungsbestände in den Ausstellungsräumen können zu den Öffnungszeiten von jedem besichtigt bzw. unter Aufsicht benutzt werden. Die Eintrittspreise und sonstigen Entgelte werden durch die Entgeltordnung für das Archäologische Freilichtmuseum Oerlinghausen in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzt.
     
  2. Die Besucher des Museums haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher behindert oder belästigt wird. Es ist den Besuchern untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen.
     
  3. Es ist den Besuchern untersagt, in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Es ist den Besuchern das Tragen rechtsextremer Kennzeichen verboten.
     
  4. Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
     
  5. Die Besucher des Museums haben sich ferner so zu verhalten, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen ist in den Ausstellungsräumen und im Freilichtgelände nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen außer Hunde, die an der Leine zu führen sind. Mitgeführte größere Gegenstände sind beim Pförtner abzugeben. Die Besucher haften für die Verunreinigung, Beschädigung oder den Verlust von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mitbenutzer (z.B. in Gruppen) haften als Gesamtschuldner.
     
  6. Erläuterungen zu den ausgestellten Exponaten können im Einzelfall auf vorherige Anfrage durch das wissenschaftliche und pädagogische Personal des Museums während der Dienstzeiten gegeben werden. Gruppenführungen werden nur nach vorheriger Anmeldung im Museumssekretariat durchgeführt. Ein Anspruch der Besucher auf Erläuterung der Ausstellung durch das aufsichtführende Personal besteht nicht.
     
  7. Das Fotografieren und Filmen der Exponate ist nur für private Zwecke gestattet.
     
  8. Die Besucher haben den zur Einhaltung der genannten Bedingungen getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann einem Besucher der weitere Besuch für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung von der Museumsleitung auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.
     
  9. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, das Geschehen im gesamten Bereich des Archäologischen Freilichtmuseums Oerlinghausen mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.
     
  10. Bei akuter Unwetterwarnung (Wetterdienst) behalten wir uns das Recht vor, Zugang zu unserem Freigelände zu verweigern.
     
  11. Tagesbesucher die in Gewandung / Kostümierung kommen wollen sollen sich vorher schriftlich anmelden und um Erlaubnis bitten. Ohne schriftliche Erlaubnis kein Zugang.

Diese Hausordnung ist gültig ab dem 12.03.2015.
Die bisherige Hausordnung tritt mit gleichem Datum außer Kraft.